Mitbestimmung der uns anvertrauten Menschen
Mitbestimmung ist ein wichtiger Baustein, damit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben, Wohnen, Arbeiten und Lernen gelingen kann. Die uns anvertrauten Menschen wirken bei allen Dingen mit, die ihr Leben betreffen. Sie gestalten, übernehmen Verantwortung und bringen sich mit Vorschlägen, Ideen und Kritik ein.
Gremien der Mitbestimmung in den Altenzentren und den Behindertenhilfe- Einrichtungen im Bereich Wohnen sind die Heimbeiräte. In den Caritas Werkstätten ist der Werkstattrat die Interessenvertretung für die Beschäftigten mit Behinderung. Die Caritas Werkstätten haben einen gemeinsamen und standortübergreifenden Gesamtrat für die Beschäftigten aller Standorte.
Mitbestimmung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Mitarbeitervertretungen (MAV) vertreten die Interessen der Mitarbeiter in gemeinsamen Gremien gegenüber den Einrichtungsleitungen und der Geschäftsführung. Sie tragen zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei.
Die Vertretung der Mitarbeiter ist in der St. Raphael CAB dezentral organisiert: es gibt keine Gesamt-Mitarbeitervertretung, sondern jede Einrichtung hat ihre eigene MAV. Die Vorsitzenden der jeweiligen Mitarbeitervertretungen treffen sich regelmäßig.