Menschen mit Migrationshintergrund
Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer_innen, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler_innen sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges und ihre Nachkommen gehören nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund, da sie selbst und ihre Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind.
Der statistische Begriff des Migrationshintergrundes wird mittlerweile u.a. deswegen kritisiert, weil sich die rechtliche Lage und die Lebenswirklichkeiten der Person mit Migrationshintergrund derart unterscheiden, dass eigentlich nicht von einer Gruppe gesprochen werden kann. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Bezeichnung "mit Migrationshintergrund" oft ausgrenzend wirkt. Daher werden (auch von Statistischen Bundesamt) seit einiger Zeit die Begriffe "Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte bzw. "Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen" genutzt wird.