Unsere Kurzzeitpflege wird häufig dazu genutzt, den Ausfall eines pflegenden Angehörigen bei Urlaub, Krankheit oder Kur zu überbrücken. Für eine Übergangsphase wird dazu ein Pflegeplatz in unserem Altenzentrum in Anspruch genommen.
Die Kurzzeitpflege nutzen auch Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch Unterstützung brauchen. Bei der Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes sind neben uns auch die Pflegestützpunkte behilflich.
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 4 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Es empfiehlt sich, vor der Organisation einer Kurzzeitpflege zunächst mit der Pflegekasse zu besprechen, welche Leistung im konkreten Fall angebracht ist und was genau finanziert wird.
Unsere Verhinderungspflege tritt ein, wenn die Pflegeperson, zum Beispiel ein Angehöriger, durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist.
Die Kasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für längstens 4 Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist allerdings, dass der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate pflegebedürftig war.
Übrigens: Die 8 vorhandenen Plätze für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege sind in die Wohnbereiche unseres Altenzentrums integriert. Während Ihres Aufenthalts können Sie alle Angebote des stationären Bereichs nutzen.