Das Wohnen in einer Gemeinschaft kann nur dann harmonisch verlaufen, wenn alle in gegenseitigem Verständnis und Vertrauen miteinander umgehen.
Für diesen Gedanken macht sich auch die Bewohnervertretung in unserem Altenzentrum stark. Sie vertritt die Interessen der Bewohner gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Träger, ist Bindeglied und Vermittler.
Die Bewohner wählen gemäß Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) alle zwei Jahre eine neue Vertretung. Gewählt werden können neben den Bewohnern selbst auch ihre Angehörigen und Betreuer, Personen aus den kommunalen Senioren- und Behindertenbeiräten und der Selbsthilfe sowie bürgerschaftlich Engagierte.
Die Bewohnervertretung wirkt besonders bei Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung mit, zum Beispiel Unterkunft, Entgelte, Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung. Die Mitwirkung erstreckt sich auch auf die Sicherung der Qualität der Pflege-, Teilhabe- oder anderer Unterstützungsleistungen in der Einrichtung. Die Vertretung wird vor allen Entscheidungen angehört, bei denen ein Mitwirkungsrecht besteht. Auf Wunsch steht ihr eine Vertrauensperson zur Verfügung.