Beschwerdeweg und Aufarbeitung
Schutzkonzept: Beratungs- und Beschwerdeweg
Ziel ist es, sichere Arbeits- und Lebensräume zu schaffen. Eine aktive Prävention setzt voraus, dass die Wege für eine Verdachtsmeldung bekannt, klar und transparent sind. Durch die Benennung einer internen und zweier externer Schutzbeauftragten haben hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende, Schutzbefohlene, Angehörige und Betreuende eine direkte Ansprechperson. Um höchstmögliche Vertraulichkeit und Diskretion zu gewährleisten, agieren die Schutzbeauftragten unabhängig von allen Einrichtungen unseres Unternehmens.
Die Mitarbeitenden sind aufgefordert, bei einem Verdacht auf eine Grenzverletzung die interne Schutzbeauftragte zu informieren und bei einem Verdacht auf einen (sexuellen) Übergriff oder eine Straftat diesen einer/einem der externen Schutzbeauftragten zu melden. Für eine ganzheitliche Klärung von Sachverhalten wird eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Leitungskräften und den verantwortlich Handelnden angestrebt.
Die Kontaktdaten der internen und externen Schutzbeauftragten sind per Aushang in den Einrichtungen und auf dieser Homepage ersichtlich. Darüber hinaus stehen die benannten Schutzbeauftragten für Fragen, Informationen und Beratung zur Verfügung.